Gutachtertätigkeit
Aufgrund seiner Kompetenz und Erfahrung wurde Dr. Christian Duwe zum Kassen-, Privat- und Gerichtsgutachter der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe berufen. Er ist somit als neutraler Sachverständiger tätig, der zahnärztliche Behandlungen begutachtet und bewertet.
Was bewerten die Gutachter?
Gutachter können z. B. bewerten, ob eine geplante Behandlung sinnvoll ist, ob die Behandlung und ihre Planung fehlerfrei sind, ob Zahnersatz mangelfrei oder ob eine Abrechnung ohne Beanstandung ist.
Wer kann ein Gutachten in Auftrag geben?
Auftraggeber von Gutachten können Patienten oder der Zahnarzt selbst, Krankenkassen/-versicherungen, Behörden oder Gerichte sein.
Wer kann Gutachter werden?
Gutachter kann nur werden, wer über besondere fachliche Qualifikation, ausreichend Berufserfahrung und große Sozialkompetenz verfügt. Gutachter werden von den Vorständen der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ins Amt berufen und sind verpflichtet, dieses neutral, objektiv und umsichtig auszuführen. Außerdem müssen sie sich regelmäßig fachlich fortbilden.